Sonstiges | - allgemeine geschäftsbedingungen für saisonale vermietungen - Präambel - Eine Resort-Versicherung ist obligatorisch. Diese Versicherung ist in der Regel in Ihrer Hausratversicherung enthalten. Es liegt an Ihnen, zu prüfen, ob Sie versichert sind (Feuer-, Wasser- und Haftpflichtversicherung). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Vorschriften und Gesetzen, die für möblierte Vermietungen gelten. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saisonmiete. Reservierung - Die Reservierung wird mit dem Erhalt der Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags des Aufenthalts innerhalb von 4 Tagen nach schriftlicher Bestätigung an den Eigentümer verbindlich. Begleichung des Restbetrags - Der Mieter hat den Restbetrag der vereinbarten Leistung und der Restschuld einen Monat vor Beginn des Aufenthalts zu bezahlen. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter, der den Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Datum bezahlt hat, seinen Aufenthalt storniert hat. Von da an wird der Service wieder zum Verkauf angeboten und es erfolgt keine Rückerstattung. Wenn Sie sich weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts anmelden, wird die vollständige Zahlung verlangt und bei Annahme und Rückgabe des Mietvertrags vollständig bezahlt. Zusätzliche Tage, die vom Mieter gewünscht werden, werden im Verhältnis zum Wochenpreis zusätzlich berechnet. Jeder weitere Vormittag wird ebenfalls zum Preis einer Nacht berechnet. Preis & Kaution - Der Mietpreis wird für die Dauer des Aufenthalts in Euro bezahlt und beinhaltet Heizung, Wasser und Strom mit Para-Hotel-Dienstleistungen (Betten bei der Ankunft gemacht, Reinigung am Ende des Aufenthalts inklusive). Bei der Ankunft wird eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € in bar an den Eigentümer gezahlt, um die Rückgabe der Unterkunft in gutem Zustand zu gewährleisten. "la ferme de sous lachat" akzeptiert keine Kreditkarten. Diese Kaution wird zum Zeitpunkt des Check-outs am Tag Ihrer Abreise nach Abzug aller Beträge zurückerstattet, die dem Eigentümer zustehen, entweder für den Ersatz beschädigter oder fehlender Gegenstände (Geschirr, Bettwäsche, Bettdecken usw.) oder für Sach- und Personenschäden, die in den gemieteten Räumlichkeiten verursacht wurden, oder für die nicht konforme Belegung der Wohnung (Nichteinhaltung der maximalen Anzahl von Mietern, Haustiere usw.). Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den erlittenen Schaden zu ersetzen, wenn sich die Kaution als unzureichend erweist, um den Sach- oder Personenschaden zu ersetzen, den der Eigentümer oder die anderen in der Wohnung oder in der Einrichtung "la ferme de sous lachat" anwesenden Mieter erlitten haben. Absage - Der Mieter kann seine Reservierung bis zu 180 Tage vor Anreise stornieren. Der Mieter muss den vollen Betrag der Reservierung bezahlen, wenn er innerhalb von 180 Tagen vor der Ankunft storniert. Aufenthalte in der Hochsaison im Winter und Sommer können nicht storniert werden (d.h. vom 15. Dezember bis 15. April für die Hochsaison im Winter und vom 15. Juni bis 15. September für die Hochsaison im Sommer). Die Anzahlung bleibt in jedem Fall fällig und kann im Falle einer Stornierung innerhalb der oben genannten Fristen in Form eines Gutscheins für eine spätere Reservierung innerhalb der Einrichtung "la ferme de sous lachat" in Absprache und vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers verwendet werden. Jede Stornierung innerhalb der vorgeschriebenen Frist muss per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. Stornierungen per E-Mail oder Post werden nicht berücksichtigt. Bei Nichterscheinen des Mieters am vereinbarten Aufenthaltstag erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle einer Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts durch den Mieter erfolgt unabhängig von der Ursache der Unterbrechung oder Kürzung keine Rückerstattung. Tiere - Kleine Haustiere werden auf Anfrage und nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer gegen einen Aufpreis von 10 € pro Tag und Tier akzeptiert. Home - Schlüsselübergabe - Abfahrtszeiten - Die Annahme und Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag ab 16 Uhr (eine Ankunft vor 16 Uhr oder nach 16 Uhr muss dem Eigentümer mitgeteilt werden). Der Mieter muss dem Vermieter die Ankunftszeit mitteilen. Nach 19 Uhr verpflichtet sich der Mieter, die Anweisungen des Eigentümers zu beachten, die Räumlichkeiten in seiner Abwesenheit in Besitz zu nehmen und im Falle einer verspäteten Ankunft die Benimmregeln gegenüber anderen Mietern zu beachten (z.B. Lärm vermeiden, Türen zuschlagen, Kinderschreie, Musik usw.). Am letzten Tag muss die Wohnung bis 9 Uhr geräumt sein. Nach Ablauf dieser Zeit ist es dem Mieter nicht mehr möglich, es aus persönlichen Bequemlichkeiten, schlechtem Wetter oder aus anderen Gründen aufzubewahren. Der Mieter, der seinen Aufenthalt verlängern möchte, wenn die Mietwohnung verfügbar ist, muss den Eigentümer spätestens am Tag vor seiner Abreise informieren und mit ihm den Zuschlag vereinbaren, der nach der Verlängerung des Aufenthalts zu zahlen ist. Aktueller Stand - Eine Bestandsaufnahme der Einrichtungsgegenstände wird vorzugsweise am Abreisetag ab 08:45/9:00 Uhr oder am Tag vor der Abreise durchgeführt, wenn der Mieter vorzeitig abreisen möchte (Datum und Uhrzeit sind mit dem Eigentümer zu vereinbaren). Belegung der Räumlichkeiten während Ihres Aufenthaltes - Der Mieter wird die Räumlichkeiten persönlich und nach Treu und Glauben bewohnen und nicht bis zum Ende des Aufenthalts warten, um ein Problem dem Eigentümer zu melden, der Ihnen zur Verfügung steht und so schnell wie möglich eingreifen wird, um es zu lösen, - Der Mieter darf die Räumlichkeiten nicht an Dritte verleihen oder untervermieten, auch nicht unentgeltlich, - Auf dem Gelände darf ohne Genehmigung des Eigentümers keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt werden, - Die Wohnung darf auf keinen Fall mit mehr als der im Vertrag angegebenen Anzahl belegt werden (siehe Beschreibung der Wohnung), - Der Mieter darf die Anordnung der Möbel in keiner Weise verändern oder die Möbel der Wohnung z.B. auf ein Picknick mitnehmen (Stühle, Hocker, Geschirr), - Während der Wintersaison liegt die Schneeräumung der Parkplätze in der Verantwortung der Mieter. Der Eigentümer sorgt für die Schneeräumung bei starkem Schneefall, - Der Mieter verpflichtet sich, die Benimmregeln einzuhalten und keine Nachbarschaftsstörungen zu verursachen, wie z.B.: . Nächtlicher Lärm und schreiende Kinder in Zimmern nach 22 Uhr abends oder vorher - 8 Uhr, um andere Mieter ausruhen zu lassen - . Anhaltende Küchengerüche, da jede Wohnung mit Dunstabzugshauben ausgestattet ist (der Mieter muss den Raum nach den Mahlzeiten lüften) - . Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Das Werfen von Zigarettenstummeln von Balkonen oder auf dem Rasen wird vom Eigentümer genehmigt. . Ski- oder Bergschuhe werden in dem für Schuhe reservierten Zimmer und in der privaten Garage der Wohnung für Skier gelassen. . Im Falle der Nutzung des optional erhältlichen outdoor jacuzzi spa verpflichtet sich der Mieter, die Anweisungen des Eigentümers zu beachten, die in einer speziell für diese Aktivität vorgesehenen Verordnung enthalten sind. Die Nutzung des SPA ist von 22 bis 9 Uhr untersagt. Gesundheitsanweisungen, die Sie vor Ihrer Abreise befolgen sollten - Da die Reinigung der Räumlichkeiten während seines Aufenthalts in der Verantwortung des Mieters liegt, muss der Mieter die Räumlichkeiten vor der Abreise sauber und desinfiziert hinterlassen, insbesondere den Küchenbereich (Kühlschrank, Geschirr und Küchenutensilien gewaschen und in den Schränken aufbewahrt, die Mülleimer entfernt, die Toiletten und Bäder mit den ihm zur Verfügung gestellten Produkten desinfiziert), Die Räumlichkeiten werden eine halbe Stunde vor der Inventur der Einrichtungsgegenstände gelüftet, wobei die Endreinigung vollständig vom Eigentümer durchgeführt wird. - Vor der Inventur der Einrichtungsgegenstände werden die Laken aus den Betten entfernt, ohne sie zu zerreißen oder umzudrehen, und lose in dem in der Wohnung bereitgestellten Korb gelassen. Alle Schäden an Bettwäsche/Bettdecken/Kissen/Betten/Matratzen werden in Rechnung gestellt. - Bettdecken werden vom Mieter in gutem Zustand und sauber hinterlassen, - Der Mieter muss die Schlüssel zur Wohnung vor der Abreise an den Eigentümer zurückgeben. Der Verlust eines Schlüssels wird vom Eigentümer mit 50 € berechnet (Fahrt zum Schlüsseldienst und Arbeit zum Ersatz des Schlüssels) |
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